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Grundrechte adé: Polizei darf ohne Beschluss Privaträume betreten

Büttel – Grafik: Freche Presse

“Wenn der Nachbar Alarm schlägt, darf die Polizei in die Wohnung”, schreibt die Springerpresse. Corona macht es möglich, dass dafür kein Durchsuchungsbeschluss notwendig ist. Wer die Gesetzesänderungen aufmerksam verfolgt hat, dürfte nicht überrascht sein. Der Bundestag hat am 25. März 2020 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. In diesem Papier geht es nicht nur um die Einschränkung des Rechts auf Privatsphäre, sondern auch um Ausgangssperren. Und wie erläutert wird, können diese sogar ohne zeitliche Beschränkung angeordnet werden. Aber keine Bange – sämtliche Maßnahmen dienen dem Allgemeinwohl – kein Grund zur Aufregung. Wenn die Gefahr vorbei ist, wird alles wieder wie früher. Außer, Covid-19 mutiert zu Covid-20 …



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