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Gerichtstermin “freie-presse.net” vs. Freie (SED) Presse

 

Am 28. Mai findet in Leipzig eine mündliche Verhandlung im Rechtsstreit um die Nutzung der Domain “freie-presse.net” statt.

Per Einstweiliger Verfügung hatte die 5. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig auf Antrag der Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG vertreten durch die Komplementärin Verlag Freie Presse GmbH untersagt, dass auf der Domain „freie-presse.net“ ein „Internetportal zur Verbreitung journalistischer oder journalistisch aufgemachter Nachrichten und/oder Meinungsbeiträge“ durch den Domaininhaber betrieben wird.

Mit der obigen Kopie des Titelblatts der Erstausgabe von 1946 untermauert die Gegenseite ihren Anspruch auf Werksschutz bzw. Titelschutz. Diese Geschmacklosigkeit spricht für sich, handelte es sich doch bei der DDR um ein Regime, das seine Bürger am Überschreiten der Grenzanlagen u.a. mit Schussautomaten hinderte und Regimegegner ins Stasi-Gefängnis nach Bautzen verbannte. Vor Gericht wird es jedoch allein um das Markenrecht und nicht um Mauertote gehen.

Wer steckt hinter “Freie Presse Chemnitz”?

In der DDR galt die „Freie Presse“ als auflagenstärkste Tageszeitung, allerdings gab es weitere Zeitungen mit gleichem Namen in anderen Bezirken.

Bemerkenswert: Nach der Wende wurde die „Freie Presse“ nicht über die Treuhand abgewickelt, sondern auf Bemühungen von Helmut Kohl für umgerechnet 100 Millionen Euro an die „Medien Union GmbH“ mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein verkauft. Anders als über das Mediengeflecht der SPD findet man kaum Berichte über das CDU-nahe Presseimperium.

2004 berichtete das Manager-Magazin über Dieter Schaub als „den mysteriösen Medienmogul.“ Schaub gehört laut dem Magazin zu den 100 reichsten Deutschen. Er rangiert auf Platz 76. Sein Vermögen wird auf 1,1 Milliarden US-Dollar geschätzt. Zur Medien-Union gehört neben „Die Rheinpfalz“ auch die CVD-Mediengruppe unter der man die „Freie Presse“ findet. Bis 2015 war die Medien Union auch an dem Radiosender Rockland beteiligt.

Außerdem ist die Medien Union GmbH ist zu 44,36 % an der Südwestdeutschen Medien Holding GmbH (SWMH) beteiligt, die wiederum die Stuttgarter Nachrichten und die Stuttgarter Zeitung publiziert. Die Süddeutsche Zeitung gehört seit 2002 zu 18,75 % der SWMH.

Es handelt sich also bei der “Antragstellerin” um einen durchaus schwergewichtigen Gegner, der mit seiner aus unserer Sicht unberechtigt erwirkten “Einstweiligen Verfügung” bereits beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden verursacht hat. Aktuell werden die Nachrichten von freie-presse.net auf der Vorgängerplattform “Opposition 24” publiziert. Eine Weiterleitung ist nicht gestattet, weshalb die Aufrufzahlen erheblich zurückgegangen sind.

Wie auch immer der Rechtsstreit ausgeht, wir denken gar nicht daran, klein beizugeben. In der Vergangenheit wurden ähnliche Ansprüche durch Verlage und Zeitungen zur alleinigen Domainnutzung gerichtlich abgewiesen. Sollte es in diesem Fall anders sein, welche Schlüsse müsste man daraus ziehen?



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