Generalstaatsanwalt beantragt Auslieferung von Puigdemont

Carles Puigdemont in seinem ehemaligen Amtssitz – Foto via Flickr/ Ajuntament de Vilanova i la Geltrú / CC 2.0

Nun geht das Ringen um Carles Puigdemont weiter.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht bestätigte, dass am 1. Juni 2018 ein Antrag des Generalstaatsanwalts auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung des ehemaligen katalanischen Regionalpräsidentenwegen des Vorwurfs der Rebellion und des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder bzw. der Korruption eingegangen sei.

Zuständig für die Entscheidung sei der I. Strafsenat, der auch bereits über die Anordnung der Auslieferungshaft entschieden hat. Der Senat habe nunmehr zu prüfen, ob eine Auslieferung wegen der erhobenen Vorwürfe rechtlich zulässig sei.

Wann mit einer Entscheidung des Strafsenats über die Zulässigkeit der Auslieferung zu rechnen ist, sei derzeit noch offen. Ob eine Entscheidung noch im Juni 2018 erginge, bleibe abzuwarten.



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