Wie der Tagespresse (1) zu entnehmen ist, soll Anfang 2020 der Prozess zum Frankfurter Bahnsteigmord beginnen, dessen Opfer man nicht ohne juristische Folgen beim Namen nennen darf. Der Anwalt der Familie behält sich demnach vor, ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, falls Zweifel an dem gerichtlichen Gutachten bestehen, nach dem der Angeklagte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben soll.
Sollte das Gericht dem Antrag folgen, wird der Eritreer in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht. Wie fragwürdig das Gutachterwesen besonders in Hessen ist, können Sie hier noch einmal nachlesen:
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Nachtrag: Wie inzwischen bekannt wurde, stuft die Staatsanwaltschaft die Tat nicht als Mord ein – der Anwalt der Familie ist entsetzt. (Focus)