Fliegt jetzt der NSU Schwindel auf?

NSU Fahndungsfotos

Es war der längste und aufsehenerregendste politische Schauprozess in der Geschichte der Bundesrepublik. Vor zwei Jahren wurde das Urteil gesprochen, jetzt erst folgte die 3025 Seiten starke schriftliche Begründung der Robenträger. Die Revisionsführer haben nunmehr einen Monat ab Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Zeit, die bereits eingelegte Revision zu begründen, teilte der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München in einer knappen Presseerklärung mit. Dank Corona taucht das Thema kaum in der Presse auf. Doch es wäre nicht das erste Mal, dass der Bundesgerichtshof ein Urteil kassiert.

Es hätte so einfach sein können, wenn die Hauptangeklagte Beate Zschäpe ebenfalls ums Leben gekommen wäre. So dreist wie im Fall NSU haben Ermittler selten ihre eigenen Untersuchungen sabotiert, Beweisstücke verschwanden oder tauchten plötzlich genau dort auf, wo sie gebraucht wurden. Letztlich kein Wunder, wenn man bedenkt, dass mit Kriminaldirektor a.D. Wolfgang Geier ein wahrer Spezialist am Werke war. Er leitete nicht nur die SOKO Bosporus, sondern auch die Pannen-SOKO Peggy, die den geistig behinderten Ulvi K. zu Unschuld wegen Mordes vor Gericht brachte. Erst nach einem spektakulärem Wiederaufnahmeverfahren wurde der Angeklagte freigesprochen und später aus dem Maßregelvollzug entlassen. Eine DNA-Spur sollte später auch im Mordfall Peggy von Uwe B. stammen und auf Verbindungen hinweisen, die sich alsbald in Luft auflösten. Beate Zschäpe narrte die Presse mit einer Erklärung, die sie zu der sensationellen Spur abgeben wollte und sagte dann doch nichts.

Seit dem 8. November 2011 befand sich Zschäpe in Untersuchungshaft. Sie hatte sich selbst in Begleitung ihres Anwalts gestellt, nachdem die Polizei bei einer telefonischen Kontaktaufnahme gesagt hatte, man wüsste von dem Fall nichts. Allein die Länge der Untersuchungshaft mit sieben Jahren ist eines rechtsstaatlichen Verfahrens unwürdig. Die zahlreichen “Ermittlungspannen” und die schwierige Beweisaufnahme hätten letztlich nur zu einem Urteil führen können, so erklärten mir etliche Strafverteidiger, wenn kein politischer Wille im Spiel gewesen wäre: Freispruch – bestenfalls Beihilfe zum Mord. Und genau darum könnte es bei der Revision gehen. Nicht umsonst haben sich die Richter derart lange Zeit gelassen, um auch nur jede Eventualität wasserdicht zu gestalten, die sonst beim Bundesgerichtshof für ein Debakel sorgen könnte.

Die Argumentationskette des Gerichts sieht so aus, schreibt die Thüringer Allgemeine:

Zschäpe habe zusammen mit den beiden Männern den Tatbeitrag erbracht, „den jeweiligen Tatort und damit die dort tätige Person auszuwählen und daher gemeinsam mit den Männern das Opfer der jeweiligen Tat zu bestimmen“. Sie habe zusammen mit Böhnhardt und Mundlos „die arbeitsteilige Durchführung der jeweiligen Tat geplant“. Aufgabe Zschäpes sollte demnach sein, die Abwesenheit der beiden aus der gemeinsamen Wohnung zu verschleiern und den Männern damit „eine sichere Rückzugsmöglichkeit zu schaffen“. Und: Zschäpe sollte sich während der Morde und Anschläge in oder in der Nähe der Wohnung aufhalten, um im Falle des Todes ihrer Freunde ein vorbereitetes Bekennervideo verschicken und Beweismittel vernichten zu können.

Zweiter Teil der Argumentation: Zschäpe habe ein hohes Interesse an der Begehung aller Taten gehabt – wegen der vom NSU-Trio vertretenen „ausländerfeindlichen, antisemitischen und staatsfeindlichen Ideologie“. „Aufgrund ihrer nationalsozialistisch-rassistischen Vorstellungen war der Angeklagten Zschäpe die Anwesenheit von Juden und Ausländern im Inland verhasst“, heißt es im Urteil. Und weiter: „Sie wollte im Hinblick auf ihre ideologischen Ziele durch die Tötungsdelikte und Anschläge die Opfergruppen einschüchtern, um sie dadurch zum Verlassen des Landes zu nötigen.“ An der Veröffentlichung des Bekennervideos habe sie ebenfalls maßgebliches Interesse gehabt.

Zum Schluss wird noch die Pannen-Soko in Schutz genommen:

„Die Taten waren als Serientaten der nationalsozialistischen Terrorgruppe NSU konzipiert“, urteilt das Gericht. Doch erst durch das Video wurde die rassistische Motivation der Mordserie am Ende öffentlich – zuvor waren die Ermittler jahrelang im Dunkeln getappt.

Was passiert, wenn der BGH-Strafsenat das Urteil kippt und Zschäpe nur noch wegen Mittäterschaft belangt werden kann? Kommt Zschäpe dann auf freien Fuß oder probiert man es dann mit Sicherheitsverwahrung per Gutachten? Fakt ist und bleibt, es gibt bis heute keinen Nachweis, dass Zschäpe jemals an einem der Tatorte gewesen ist. Gilt das mit dem Zweifel für den Angeklagten doch nicht für alle?

Soweit die aktuellen Fakten, doch noch immer gibt es mehr als berechtigte Spekulationen und erhebliche Zweifel an der “offiziellen Theorie” zum Tatablauf und ob überhaupt alle Taten, dem NSU-Trio zugeordnet werden können. Hinweise, der NSU könne auch zur Finanzierung der Untergrundzelle im Handel mit Kinderpornografie verwickelt gewesen sein, wurden gar nicht erst weiter verfolgt. Mehr als zwanzig Personen im Umfeld der Drei hatten eindeutige Bezüge zum Kinderschändermilieu, nicht mehr alle dieser Zeugen sind heute noch am Leben. Soweit nur einige Details, die schon genug Fragen aufwerfen. Beate Zschäpe ist sicherlich nicht unschuldig, aber in einem Rechtsstaat wird man nur für etwas verurteilt, das man persönlich zu verantworten hat und selbiges muss auch noch zweifelsfrei nachgewiesen werden. Wird der BGH das auch so sehen?

 

 



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