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Endlich herrscht Klarheit! Gericht glaubt selbst nicht an Impfung

Was Klardenker längst wussten, was vom politisch-medialen Komplex jedoch als Verschwörungstheorie abgetan wurde, ist nun hochoffiziell bestätigt.

Dem Präsidenten des höchsten deutschen Gerichts, dem Bundesverfassungsgericht, genügt der Impfausweis nicht mehr. Jeder Verhandlungsteilnehmer, ob Zuhörer, Beteiligter oder Anwalt, muss einen negativen PCR-Test, wohlgemerkt keinen Schnelltest, vorlegen, um in den Gerichtssaal überhaupt eingelassen zu werden.

Das Grundgesetz garantiert, dass Verhandlungen öffentlich sind, dass im Prinzip ein jeder daran, ohne zuvor eine Eintrittskarte zu kaufen, teilnehmen kann. Jetzt aber entstehen Kosten für den PCR-Tests von 50 bis 150 Euro.

Unterhaltsam sind die Verhandlungen des BVG allemal, weshalb sich die Kosten der Eintrittskarten gern auch mit jenen von Opernhäusern vergleichen lassen dürfen. Betrachten wir es einfach als eine weitere „Demokratieabgabe“, die Veranstaltungen finden ja „live“ statt, was dem gewünschten Nervenkitzel mehr entgegenkommt als ein GEZ-finanzierter Tatort aus der Konserve.

Impfkritiker, bislang in die rechte Ecke gestellt, bekommen plötzlich und unerwartet indirekt ihre Absolution vom Bundesverfassungsgericht.

Quellen:



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