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Ein Jahr auf Bewährung wegen Maskenbefreiung

Das Urteil ist gefallen. Statt der geforderten 2 Jahre Freiheitsentzug nebst dreijährigem Berufsverbot, verkündete der Richter unmittelbar nach Beginn der Verhandlung das Urteil gegen den Passauer Arzt Dr. Ronald Weikl: Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Der Prozess um den Passauer Arzt führe auf symptomatische Weise vor Augen, dass die letzten 2,5 Maßnahmen-Jahre weder im Namen des Volkes, noch im Sinne des Volkes abgelaufen seien, sondern völlig an der gesellschaftlichen Realität und dem gesunden Volksgeist vorbei schossen, so der Verein MWGFD in seiner Presserklärung zum Verfahren.

Es ging um 1096 Atteste, die der Arzt zur Maskenbefreiung ausgestellt hatte. Davon wurden 1072 vor Gericht als nicht strafrechtlich relevant eingeschätzt. Übrig blieben also 24 beanstandete Atteste.

Für das Gericht sei es unerheblich, welche Masken wie wirken“

lautete eine der Klarstellungen des Richters. Lediglich für die Strafzumessung seien jene Vorbehalte des Angeklagten relevant, rechtlich jedoch spielten sie keine Rolle, führte er aus. Warum das so sei, ließ er offen. Auch die Frage, welche Politiker, welche Positionen vertreten, sei für dieses Verfahren nicht von Relevanz. Kurzum: „Weltanschauliche Fragen tun hier nichts zur Sache“, so die Aussage des Richters.

Entscheidend für das Urteil war einzig die Tatsache, dass in 24 von mehr als tausend Fällen eine persönliche Untersuchung der Schulkinder nicht stattgefunden hat und jene Maskenbefreiungsatteste für die Schule gedacht waren.

Die Unrichtigkeit der Gesundheitszeugnisse erkläre sich weiterhin dadurch – so der Richter – dass „Atteste ins Blaue hinein ausgestellt wurden“. Gleichzeitig schlussfolgerte der Richter, dass eine ausbleibende Untersuchung die logische Konsequenz sei, wenn der angeklagte Arzt die Meinung von der Unwirksamkeit und Schädlichkeit der Masken vertrete.

Der Umstand, dass hier zwei verschiedene Auffassungen, die des Arztes medizinisch begründet, die des Richters evidenzbefreit, kollidieren und nicht aufgelöst werden, zeigt, dass es hier nur um eine ideologische Auseinandersetzung geht. Während der Richter die persönliche Untersuchung in jedem Einzelfall zur Voraussetzung der Richtigkeit der Atteste erklärt, verzichtete der Arzt in einigen wenigen Fällen darauf, weil er sich auf die von der Mutter glaubhaft geschilderten Sympome des Kindes verließ, was in der Medizin gängiger Usus ist und „Fremdanemnese“ genannt wird. Da das gesundheitliche Risiko ausnahmslos alle Patienten betrifft, und unter Umständen auch Gefahr in Verzug ist, wär ein anderes Vorgehen, als jeder Bitte eines Hilfesuchenden um ein solches Attest nachzukommen, diskriminierend und standeswidrig. Für viele ist jenes hehre Vorgehen des Arztes deswegen schwer greifbar, auch weil das Damoklesschwert des Strafrechts über jedem schwingt, der so denkt, wie der Passauer Arzt.

Quelle: MWGFD



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Kommentare

    1. Wir müssen das geplante Jahrzehnt der Fakedemien selbst beenden, indem wir Puzzlestück für Puzzlestück zusammentragen und veröffentlichen und bei all dem geplanten Irrsinn nicht mitmachen. Es wird nicht einfach vorbeigehen, dafür hat der Gegner noch viel zu viel Munition im Köcher.
      (Siehe G20-Gipfel-Beschluss: Reisen nur noch mit aktualisiertem Impfpass, digitales Zentralbankgeld, das auf Impfung und CO2-Fussabdruck basiert etc.)

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  1. Wer eines weiteren Beweises dafür bedurfte, dass der Rechtsstaat endgültig beerdigt ist, hat ihn – wie bestellt – geliefert bekommen.

    “Im Namen des Volkes”

    Da es ein Volk – zumindest nach der Ansicht von Habeck – gar nicht gibt, könnte es sich somit um das STRAFBEWEHRTE “Ausstellen eines unrichtigen Urteils” handeln, gebe ich hiermit zu bedenken.

  2. Rechtschaffene Menschen und Ärzte, die diese Bezeichnung noch verdienen, werden von dahergelaufenen Richtern im Namen eines nicht vorhandenen Volkes verurteilt und gelten jetzt als vorbestraft.
    Das kann man sich nicht ausdenken.

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    1. Und man/frau muss sich nach solchen Unrechts-Urteilen auch immer wieder nochmal klar machen, dass Schläger, Kopftreter, Vergewaltiger, sonstige Gewalttäter und Mörder frei herum laufen, während anständige mutige Menschen, die sich gegen den Mainstream der Lemminge stellen und eigentlich das Deutschland-Verdienstkreuz verdient hätten, von einer Unrechts-Justiz politisch verfolgt werden.

    2. Es gibt übrigens Berichte/Gerüchte, dass der CEO Bancel von Moderna von einem amerikanischen Militärgericht wegen Tötung und Schädigung von unzähligen Soldaten zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde.

      Ich konnte das bislang nicht verifizieren, aber wer weiß…

  3. Normalerweise muss ein verursachter Schaden festgestellt werden, bevor ein Urteil gefällt werden darf.
    Und natürlich muss hier berücksichtig werden, wie und ob Masken wirken, um eine Rückschluss zu haben, ob hier ein Fehlverhalten vorhanden war.
    Besonders in diesen Fällen, wo noch groß auf den Packungen deklariert war “Schützt nicht gegen Viren” das man schnell verschwinden hat lassen.

    Aber hier zeigt die Justiz nur mal wieder, das es eine Gesinnungsjustiz ist, und mit Recht nichts mehr zu tun hat.

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