Familien- und Freundesparty in der S- und U-Bahn völlig legal

Am Beispiel Berlin wird erklärt, wie das völlig vorschriftsgemäß vonstatten geht. Die Familienmitglieder oder Freunde, die sich nach wechselnden Vorschriften, nur aus einer gewissen Zahl von Haushalten und auch nur mit einer Obergrenze an Personen privat treffen dürfen, haben nun einen ganz offiziell erlaubten Treffpunkt gefunden: einen S- oder U-Bahn-Waggon, wo all diese schikanösen behördlichen Anordnungen nicht gelten. Ein Ort der alten Normalität sozusagen blieb erhalten, mitten im Gewirr der Verbote.

Die S 41 und die S 42 fahren auf der Ringstrecke um Berlin, diese Fahrt dauert ca. eine Stunde. Und wer eine Monats-, Wochen- oder Tageskarte hat, der kann sitzen bleiben und diese Rundreise mehrfach täglich erleben, im oder gegen den Uhrzeigersinn. Treffen sich nun 20 Freunde, die derzeit in keinem Lokal zusammenkommen können in einem dieser öffentlichen Gefährte, so sind sie zunächst in gewärmter Umgebung. Würden sie sich in einem Park oder an Straßenparkbänken treffen, so könnte schnell von „Zusammenrottung“ unter Missachtung der Abstandsregeln gesprochen und bestraft werden.

Gesetzestreu wie wir alle sind, nutzen wir den einzig verbliebenen Freiraum für Freundes- oder Familienzusammenkünfte, bei welchen die Abstandsregeln noch nie geahndet wurden: den öffentlichen Personenverkehr. Dort ist das Einhalten von 1,5 Meter Abstand einfach nicht möglich. Wie auch, wenn selbst die Abstandskontrolleure wie Heringe mit den Passagieren in der S- oder U-Bahn stünden. Erst die Abendstunden zeigen mehr Platz, folglich ideal für Partys jeder Art.

Einziges Manko dieser „Ausflüge“ ist, dass weder eine Bedienung anzutreffen ist, noch selbst auffällig gebechert werden darf. Männer mit ihrem „Feierabendbier“ in der U-Bahn sitzend, gehören jedoch seit eh und je zum gemütlichen Stadtbild. Auf einen „mobilen Musikanten“ muss nicht lange gewartet werden um mit Weisen eines fahrenden Volkes oder mit „El condor pasa“ in allen Variation unterhalten zu werden. Stecken wir dem S-Bahn-Musiker ein Scheinchen zu, so bliebe er zur Unterhaltung der Partygesellschaft auch mehrere Runden um Berlin im Waggon.

Bleibt nur noch eine auch in Berlin geübte Gepflogenheit übrig, wie vor Betreten eines Clubs entsprechend zuhause vorzuglühen. Bei etwaigem Wanken wären ja genügend Freunde anwesend, um die Senkrechte, die zum Besteigen und Verlassen der Waggons hilfreich ist, einzunehmen.



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