Covidioten online verpetzen leicht gemacht

Covidioten online verpetzen leicht gemachtBRDigung: Bei der erfolgreichen Denunziation von Menschen, die sich aus welchen Gründen auch immer, nicht an staatliche Corona-Regeln halten wollen, wird jetzt offensiv auf mehr Bürgerbeteiligung gesetzt. Im amtlichen Terminus wird die anvisierte Sünder-Zielgruppe unter dem Sammelbegriff “Covidioten” zusammengefasst. Somit bekommen Privatpersonen relativ anonyme und schnelle Online-Petz-Portale auf kommunaler Ebene zur Verfügung gestellt. Derlei Praktiken bildeten nicht nur nicht die schönsten Seiten des Dritten Reichs oder der DDR ab. Im freiheitlichsten Deutschland aller Zeiten darf dies künftig wieder zum guten Ton gehören.

“Bösorgte Bürger” können mittels modernster Technologie fix mal gegen verhasste Nachbarn, Andersdenkende und sonstige Abweichler vorgehen, sbald die auch nur ansatzweise einen verwertbaren Anlass bieten. In modernster Form wird das Verpetzen hoffähig gemacht, um den Staat bei der Durchsetzung seiner allfälligen Corona-Repressionen tatkräftig zu unterstützen. Bislang gibt es dafür noch kein explizites Belohnungs-System. Dem Denunzianten muss zunächst die tiefe innere Befriedigung aus seinem systemkonformen Handeln als Ausgleich für seine Mühen reichen. Bereits mit wenigen Klicks kann er auf den Petz-Portalen zu satten Bußgeldern und Strafen der Abweichler beitragen.

Gleichschaltung braucht gute Technik

Covidioten online verpetzen leicht gemachtDieses mustergültige Verhalten trägt zur Gleichschaltung und besseren Disziplin der Masse bei, die es aktuell vor einem gefährlichen Virus zu schützen gilt. Ohne diese harten Maßnahmen überleben die Pandemie in der Regel nicht mehr als 99,99 Prozent der infizierten Menschen. Genauer gesagt, derjenigen, die positiv mit einem nicht validierten PCR-Test auf den bösen Erreger überprüft werden. Angesichts dieser Dramatik erscheint es sinnvoll, besonders die jüngeren Menschen, noch intensiver in die Sicherheit der Weltbevölkerung zu involvieren.

Die Stadt Essen geht hier beispielhaft voran. Auf einem eigens für diesen Zweck eingerichteten Petz-Portal können online-affine Menschen ihren neuen staatsbürgerlichen Pflichten nachkommen. Melden eines Verstoßes gegen die Coronaschutz-Verordnung[Essen]. Dass die Plattform noch im Aufbau ist, erkennt man daran, dass sie noch nicht barrierefrei und multilingual ist. Das ist nicht schön, wird aber sicher bald nachgebessert. Zumindest sollten arabische, türkische und englische Petz-Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. Für Behinderte braucht sowohl phonetische als auch verbesserte visuelle Eingabemöglichkeiten.

Was kann alles verpetzt werden?

Bislang sind die Petzgründe noch ein wenig kryptisch gehalten. Ferner wirken diese, aufgrund der Angabe unverständlicher Gesetze, für einfach strukturierte Menschen eher abschreckend. Viele Petzwillige könnten sich so aufgrund von Verständnisproblemen dieser komplexen Rechtsgründe eher abgestoßen fühlen. Hier braucht es dringend noch ein Modul für “einfache Sprache”, selbstverständlich ebenfalls multilingual. Aber alles in allem ist das bereits ein brauchbarer Ansatz. Hier deshalb die bislang zur Verfügung stehenden Petz-Variablen im Überblick:

  • Anbieten von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken für Personen, die keinen Wohnsitz in den in §15 Abs. 1 CoronaSchVO genannten Ländern haben (§15 Abs. 1-5 CoronaSchVO)
  • Durchführung von unzulässigen Veranstaltungen nach §13 Abs. 4 CoronaSchVO
  • Durchführung/Teilnahme an einer Veranstaltung/Versammlung bei der die erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden. (§13 Abs. 1-3, sowie Abs. 5+6 CoronaSchVO)
  • Nichteinhalten von Hygienemaßnahmen in Handelseinrichtungen §11 Abs. 1 CoronaSchVO
  • Nichtumsetzung von Hygienemaßnahmen in Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Bars, Imbissen, (Eis-)Cafés, öffentlich zugänglichen Mensen und Kantinen, Speisewagen und Bistros im Personenverkehr sowie ähnlichen gastronomischen Einrichtungen (§14 Abs. 1 CoronaSchVO)
  • Organisation oder Teilnahme an Sportfesten und ähnlichen Sportveranstaltungen (§9 Abs. 5 CoronaSchVO)
  • Sonstiger nach der CoronaSchVO unzulässiger Sachverhalt, z. B. Friseurtätigkeit, Nagelstudio, etc. (Bitte nachstehend näher beschreiben)
  • Unterlassen der erforderlichen Schutzmaßnahmen in Bibliotheken, Hochschulbibliotheken (§6 Abs. 3 CoronaSchVO)
  • Unzulässiger Betrieb von Freizeit- und Vergnügungsstätten nach §10 Abs. 1 CoronaSchVO
  • Verstoß gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach §2 Abs. 3 CoronaSchVO
  • Zusammenkunft oder Ansammlung im öffentlichen Raum für die keine Ausnahme gilt (§1 Abs. 2 und 3 CoronaSchVO)

Wahrung der Anonymität

Covidioten online verpetzen leicht gemachtIm weiteren ist es dem Petzer möglich das gemeldete Vorhaben näher zu beschreiben oder auch Skizzen und Bilder dazu hochzuladen. Das soll die Bestrafung der Verpetzten vortrefflich erleichtern. Beim Datenschutz wird die Stadt Essen wohl etwas gemogelt haben und sich im Bedarfsfall auch den Durchgriff auf den Petzer sichern, soweit man da weitere sinnvolle Informationen herauspressen muss. Mit Sicherheit wird die absendende IP festgehalten und ist somit bestens rückwärts zu verfolgen. Aber die eher unbedarften bis minderbemittelten Nutzer dieses Portals dürften soweit wohl nicht denken (können).

Formal richtet sich das Portal zwar an alle, aber es muss schon ein gewisses Maß an menschlicher Unzulänglichkeit, Niedertracht, Boshaftigkeit oder anderer menschlicher Abgründe mitspielen, um es auch tatsächlich ohne inneren Widerstand zu nutzen. Hass, Menschenverachtung, Rachegelüste im weiteren Sinne, aber auch ein übertriebenes Ordnungsgefühl unter Ausschaltung aller Rest-Hirnaktivität vermögen die Nutzung dieser Einrichtung deutlich zu beflügeln. Ebenso gilt es den Zwiespalt zwischen vermeintlich anonymer oder der namentlichen Petzerei zu überwinden, um ggf. etwaige öffentliche Auszeichnungen dafür ergattern zu können.

Ausbau und Vision künftiger Petz-Portale

Covidioten online verpetzen leicht gemachtImmerhin hat die Stadt Essen hier schon mal einen ersten brauchbaren Ansatz geliefert, wenngleich noch ein wenig rudimentär. Sollte es künftig aber darum gehen, die klamme, besonders durch Corona geschundene Staatskasse weiter zu sanieren, wird das keinesfalls reichen. Möglicherweise stehen alsbald Beteiligungsmodelle an den Bußgeldern zur Debatte, also “Provisions-Petzen”. Wenn die Bußgelder weiter erhöht werden, was insbesondere ein Anliegen des bayrischen Kanzler-Kaspers in spe ist, ließe sich das Petzen zukünftig hauptamtlich besorgen.

Neben den bereits angemahnten Verbesserungen hinsichtlich der Multilingualität, der Barrierefreiheit und Genderoptimierung, sollte womöglich noch eine EU-zentralisierte Plattform in Erwägung gezogen werden. Manchmal bekommt man ja auch Verstöße im Fernsehen zu sehen, deren Meldung, sofern man als Denunziant fix genug ist, für sich verbuchen kann. Alles in allem dürfte diese Variante des gegenseitigen menschlichen Regulativs eine rosige Zukunft haben. Unter den augenblicklichen diktatorischen Tendenzen der bananenrepublikanischen Rest-Scheindemokratie ein ideales Werkzeug von divide et impera. Wichtig ist nur, dass der Pöbel, unter welchen Vorwänden auch immer, eine Liebe zu diesem System entwickeln kann. Also dann: “Happy Corona” …


Quelle und Erstveröffentlichung: Qpress.de



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