Artikel 102: Kehrt die Todesstrafe 2022 zurück?

Möglich ist alles in diesen Zeiten. Olaf Scholz hat ja bereits angekündigt, dass es für “seine” Regierung keine roten Linien gibt. Gilt das auch für Artikel 102 im Kampf gegen eine “winzige Minderheit der Hasserfüllten”?

Es ist knapp 70 Jahre her, dass Teile von FDP und CDU/CSU im Bundestag für die Abschaffung von Artikel 102 stimmten. Der Antrag der Deutschen Partei (DP) scheiterte mit 216 gegen 103 Stimmen bei 10 Enthaltungen. Ein zweiter Antrag hatte zum Ziel, dass Artikel 102 wie folgt ergänzt werden sollte: “Dies gilt nicht für die Verbrechen des Mordes und des Menschenraubes. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.”  Der Antrag wurde Hammelsprung entschieden und scheiterte mit einem knappen Ergebnis. 146 Abgeordnete stimmten für eine Überweisung der Vorlage an den Rechtsausschuss, 151 dagegen, 2 Abgeordnete enthielten sich.

Entzündet hatte sich die Debatte an dem Fall des Sprengstoffattentäters Erich Cedrick von Halacz, den die Presse wegen seiner Personenbeschreibung in den Fahndungsaufrufen als “Tango-Jüngling” bezeichnete. Neben zahlreichen Verletzten waren zwei Menschen durch den Einzeltäter zu Tode gekommen, ein dritter Sprengstoffanschlag scheiterte. “Lebenslänglich” sei nicht genug, so damals die Befürworter der Todesstrafe. Der damals 22-jährige Angeklagte wurde tatsächlich 1974 begnadigt und konnte mit 45 Jahren noch einmal ein neues Leben unter neuem Namen anfangen. Er soll eine reiche Witwe geheiratet haben.

Was, wenn wieder so ein Antrag gestellt wird? Wettern SPD und Kommunisten dann dagegen? Oder sind sie es, die “Extremisten” und “Rechtsradikale” die volle Härte des “Rechtsstaates” spüren lassen wollen?

Der Antrag sähe dann so aus:

Und die FDP und die Grünen? Umfallen gehört für beide zur Tagesordnung. Es fehlt aber noch der Anlass. Vielleicht ein per Telegram verabredeter Sprengstoffanschlag? Man hört und liest ja so einiges. Unvorstellbar? Nein. Als “letztes” Mittel durchaus eine Option. Das hatte sich übrigens auch der rumänische Diktator Nicolae Ceaușescu gedacht. Seine eigenen Notverordnungen wurden ihm am ersten Weihnachtstag 1989 zum Verhängnis. Er hatte sie erst wenige Tage zuvor im Kampf gegen “Aufrührer” erlassen. Während seiner Herrschaft war es im ganzen Land verboten Weihnachten und andere christliche Feste zu feiern. Kommt das nicht irgendwie bekannt vor?

Quellen:



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2 Kommentare

  1. Wäre man zynisch, müsste man sagen, dass diese Regierung und dessen Vorgänger die Todesstrafe wieder eingeführt hat. Man bekommt Sie jetzt auf Raten. Davor und immer noch kann einem zu jeder Tageszeit ein importierter Messerkünstler über den Weg laufen. Wenn man eine Frau oder ein Mädchen ist, wird man meist noch zur Erlebenden. Wie krank und pervers ist diese Gesellschaft. Eine Masse von egoistischen, suizidalen Irren! Wer Wissen will, wie der Hexenwahn möglich war, der schaue sich das heutige Beispiel an.

  2. Ich denke, ganz wesentlich in diesem Beitrag sind die gegen Schluß angeführten Überlegungen.

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