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Psychisch Kranker bekam Sterbehilfe: „Ich denke, dass er beeinflusst war“

Es ist der 25. März 2013. Im schweizerischen Lachen am Zürichsee sitzt der damals 34-jährige Rüdiger Struck in seiner Wohnung in der Feldstraße 2. Er wartet – buchstäblich – auf den Tod. Der körperlich gesunde junge Mann stammt aus Kärnten und wird in den nächsten Minuten eine letale Dosis Gift schlucken. Gift, das Mitarbeiter einer Organisation mitbringen werden, die sogenannte Freitodbegleitungen durchführt. Der Name der Organisation: Dignitas.

Der assistierte Suizid, viele sagen auch Sterbehilfe dazu, ist in der Schweiz legal. Und wird auch Ausländern angeboten. Meistens handelt es sich um todkranke und schmerzgeplagte Menschen, die ihn nachfragen. Auf Rüdiger Struck trifft das nicht zu. Er ist – aus Laiensicht gesprochen – „nur“ depressiv, physisch jedoch gesund, aber zu diesem Zeitpunkt vermutlich medikamentenabhängig und: wohlhabend.

Struck greift in seiner Wohnung ein letztes Mal zum Hörer und wählt die Telefonnummer seines Rechtsanwalts. Der befindet sich 30 Minuten Autofahrt entfernt in seiner Zürcher Kanzlei gerade in einer wichtigen Besprechung. Auf Strucks Wunsch unterbricht er sie dennoch kurz. Es sei nämlich wichtig. Sehr wichtig, gibt Struck der Assistenz zu verstehen. „Ich habe Ihnen gerade ein Testament gefaxt“, sagt Struck dann zum Anwalt. Warum, will der Jurist wissen. „Weil ich jetzt sterben werde.“ Der schockierte Mann versucht Struck den Suizid auszureden, bestellt ihn in die Kanzlei.

In diesem Moment nimmt der Anwalt über den Telefonhörer wahr, dass am anderen Ende der Leitung offenbar die Türglocke zur Wohnung läutet. Struck sagt: „Nein, das geht nicht mehr, die Dignitas-Leute sind schon da.“ Er legt auf.

Das sind die letzten Szenen, die aus dem kurzen Leben Rüdiger Strucks überliefert sind. Noch am selben Abend wurde sein Anwalt von der Polizei zur Identifizierung der Leiche in die Lachener Wohnung gerufen. Einen Tag später erfuhr die Familie des Verstorbenen davon. Die Behörden schließen den Fall später als einen von über 200 begleiteten Freitoden von Ausländern in diesem Jahr. Alle auf ihre Weise tragisch, aber unverdächtig.

Mehr als fünf Jahre nach diesen Ereignissen stießen wir bei unseren Recherchen auf eine Reihe von Aussagen, Dokumente und Indizien, die einige Fragen aufwerfen. Die interessantesten:

  • Warum taucht der Name des Gründers von Dignitas, Ludwig Minelli, in einem mehrere Millionen Euro schweren Testament (dem ersten von zweien) Strucks auf? Und zwar im Zusammenhang mit einem zweiten, von ihm geführten Verein, der Dignitas nahesteht. Minelli ist in der Schweiz und in Europa ein prominenter Sterbehilfe-Aktivist und Rechtsanwalt, der Struck laut einer ärztlichen Niederschrift bei der Regelung seines Nachlasses „beraten“ haben soll.
  • Wie kann man einen suizidwilligen, körperlich gesunden 34-Jährigen in einem Gutachten Handlungs-, Urteils- und Testierfähigkeit bescheinigen, obwohl dieser ärztlichen Gutachten zufolge dauerhaft einen ganzen Cocktail bestehend aus starken Psychopharmaka und Opioiden schluckt? Darunter Präparate, die – ausgerechnet – Suizidgedanken auslösen können.
  • Was kann es bedeuten, wenn Struck unmittelbar vor seinem Tod mit zittriger Hand niederschrieb: „Gierig wollte er alles für sich.“? Und damit einen Bekannten und Standeskollegen Minellis meinte, der für Struck einst den Nachlass regeln, dessen Verein jedoch gleichzeitig ebenso in Millionen-Euro-Höhe begünstigt werden sollte.

Wir haben Rüdiger Strucks Geschichte nachgezeichnet, trafen anklagende Hinterbliebene und Freunde in ganz Österreich, beschafften Dokumente, reisten in die Schweiz und sprachen mit den Suizid-Helfern des Vereins Dignitas, die bis heute auf die Ordnungsmäßigkeit des Falls und das ultimative Selbstbestimmungsrecht des Verstorbenen pochen. Unser Fazit: Strucks Ableben war ein Grenzgang. Für alle Beteiligten.

1978 in Innsbruck geboren, wuchs Struck in der kleinen Kärntner Gemeinde Guttaring (Bezirk St. Veit) in einer wohlhabenden Familie auf. Sein Vater, ein erfolgreicher Geschäftsmann aus Deutschland, verstarb früh und vermachte schon zu Lebzeiten der Familie ein beträchtliches Vermögen. Nach der Reifeprüfung begann der österreichisch-deutsche Doppelstaatsbürger Hans Rüdiger Carlo Struck, wie er mit vollem Namen hieß, in Graz Medizin zu studieren, brach jedoch ab und wechselte an den Wiener Standort der internationalen Webster University (Wirtschaft).

Dort begann auch seine „Psychiater-Karriere“. Der Grund dafür dürfte nach Angaben mehrerer Hinterbliebener seine immer stärker hervortretende Homosexualität gewesen sein. Das beschäftigte ihn. Genauso wie die anfängliche Fehldiagnose Hebephrenie.

Als Student in die Schweiz

Als er im Mai 2007 den Master of Business Administration (MBA) verliehen bekam, konsumierte er schon eine Reihe von Medikamenten, hatte bereits eine erste lebensgefährliche Tablettenvergiftung hinter sich.

Seinen Bezug zur Schweiz hatte Struck während seiner Auslandszeit an der Webster University in Genf hergestellt. 2008 offenbarte er schließlich seiner Mutter, dass er Vereinsmitglied bei Dignitas geworden war. Von seiner Wohnung am Zürichsee aus besuchte er eine Reihe von Psychiatern und Kliniken. Doch mit Zunahme des Medikamentenkonsums wurde der psychische Zustand des – bis auf die chronischen Rückenschmerzen – sonst gesunden jungen Mannes immer schlechter. Darf man so jemandem helfen, sich selbst zu töten?

Mutter kritisiert Sterbehelfer

„Nein.“ Die Antwort kommt vom Birgitt Struck, Rüdigers Mutter. Nach Zwischenstationen auf Mallorca und Dubai lebt sie heute wieder in Guttaring in der Nähe von St. Veit in Kärnten. Nach dem von Dignitas unterstützten Suizid ihres Sohnes in der Schweiz ließ sie seinen Leichnam zurück nach Österreich holen. Dort ruht er heute keine 500 Meter von seinem Elternhaus entfernt auf dem Gemeindefriedhof.

Quelle: Addendum

Am Grab ihres Sohnes stehend erzählte uns Birgitt Struck, dass es „unwürdig“ sei, einem Menschen den Tod anzubieten, der sich zwar „phasenweise am Boden“ befinde, aber seine Freude am Leben an sich nicht verloren habe, denn: „Das war bei Rüdiger nicht der Fall. Er hat sehr wohl können.“ Und sie sagte noch mehr:

Hier können Sie den ganzen Artikel inklusive Videomaterial auf Addendum weiterlesen

 



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