Österreich: Krebskranker Nachbar starb an Corona – Frau zu Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie ihn angesteckt haben soll

Ein österreichisches Gericht hat eine Frau in zweiter Instanz für den Corona-Tod ihres Nachbarn verantwortlich gemacht und wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten sowie einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Nach der Erstverhandlung hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.


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Nun wurde erneut festgestellt, dass die Frau den krebskranken Mann im Dezember 2021 angesteckt hatte, was zu seinem Tod führte. Ein Gutachter bestätigte mittels Gen-Analyse die Virusübereinstimmung. Die Frau wurde bereits im Juli 2023 wegen Missachtung der Quarantäne verurteilt, da sie trotz positivem Corona-Test ihre Wohnung verließ und mit Menschen ohne Maske kommunizierte.


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Kommentare

4 Antworten zu „Österreich: Krebskranker Nachbar starb an Corona – Frau zu Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie ihn angesteckt haben soll“

  1. oh – praktiziert Freisler jetzt in Österreich ?

  2. Ketzerlehrling

    Man kann sich das alles nicht mehr ausdenken.

  3. Sachlichkeit

    Der Nachweis der Virusübereinstimmung kann nur von kriminell veranlagten lehrmeinungstreuen Medizinern festgelegt werden.

    Jedem geistig gesunden, nicht ergebnisdiktierten Menschen ist klar, dass Mikroben Krankheiten säubern, somit bei gleichen Konflikten das Aussehen identisch sein muss.

    Das Geschäftsmodell der Schulmedizin, gedeckt von Justitia, welche nachweislich nicht nur auf einem Auge blind ist, sondern ergebnisdiktiert, geistig völlig unterbelichtet ist (siehe Geldsystem, geregelt als intermediäre Funktion, Geld fällt vom Himmel) lautet:
    „Die Reinigungsseife (Mikroben) verursacht den Dreck(Krankheit)“

    Welche Urteile fällt eigentlich Justitia wegen Schädigungen bis hin zum Tod, durch die Impfgiftspritzen? Alles machtergebnisdiktierte Vorgehensweisen!

    Konfuzius meint: „Wenn die Grundlagen falsch sind oder nicht verstanden werden, kann das Gesagte niemals stimmen!“

    Ich bin mir jedoch sicher, dass die Anwälte im Dunkeln stöbern, anstatt diese Zusammenhänge in die Waagschale werfen!

  4. Rumpelstilzchen

    Der Typ ist – bestenfalls – M I T Corona, keinesfalls aber AN Corona gestorben, sondern an seiner lebensgefährlichen Grunderkrankung.

    Das ganze Verfahren ist offenbar eine einzige Farce. Die deutsche Justiz ist komplett am Arsch !

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