Meineid und Rechtsbeugung: Sterbehilfeverein stellt Strafanzeige gegen Spahn

Screenshot Youtube

Wie der Medical Tribune berichtet, hat der Sterbehilfeverein Dignitas Strafanzeige gegen Gesundheitsminister Spahn erstattet. Der Verein verweist u.a. auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts  vom März 2017. In bestimmten Ausnahmefällen müssen Schwerstkranke die Möglichkeit bekommen, eine tödliche Dosis Betäubungsmittel (Natrium-Barbital) von einer Bundesbehörde zu erhalten, hatten die Richter geurteilt. Mehr als 100 Anträge auf Erwerb eines Betäubungsmittels seien bis Mitte des vergangenen Jahres beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingegangen. Genehmigt wurde bis heute kein einziger, heißt es weiter.

Spahn hatte nach seinem Amtsantritt  per Erlass die Abgabe des Medikaments untersagt. Dignitas sieht im Verhalten des Ministers den Tatbestand des Meineides (§ 154 Strafgesetzbuch) und der Rechtsbeugung (§ 339 StGB). In seinem Amtseid habe der Minister geschworen, sich an Recht und Gesetz zu halten und dabei höchstrichterlichen Entscheidungen zu folgen.


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