Es war eben doch kein Zellhaufen – so häufig sind psychische Probleme nach einer Abtreibung

Auch der Wegfall von Paragraph 219, dem Werbeverbot für Abtreibungen, hat noch nichts an der bislang gültigen Bewertung sogenannter Schwangerschaftsabbrüche als Tötungsdelikt durch den Gesetzgeber geändert. Nur nach der “Beratungsregel” ist es in Deutschland möglich, eine Abtreibung legal vorzunehmen. Wie gut allerdings Frauen tatsächlich “beraten” und aufgeklärt werden, zeigt die hohe Rate psychischer Folgen nach einem solchen “Eingriff.”

Mehrere Studien mit teils abweichenden Ergebnissen haben es sogar in den Bundestag geschafft, doch ganz offensichtlich bedient man sich in der öffentlichen Debatte nur derer, die die eigene Position stärken. Unfassbar, dass der “Wissenschaftliche Dienst” überhaupt Studien aufgelistet hat, die ein sogenanntes “Post Abortion Syndrom” in Abrede stellen. Nichts an einer solchen Position ist wissenschaftlich haltbar. Auch nur eine einzige Frau, die nach einer Abtreibung, psychische Probleme entwickelt und Schuldgefühle gegenüber dem ungeborenen Leben hat, straft solche dreisten Machwerke Lügen.

Hier nur ein kleiner Auszug einer Passage:

Coleman wertet 22 Studien aus den Jahren 1995 bis 2009 mit jeweils mindestens 100 Teilnehme- rinnen aus, die psychische Auffälligkeiten nach einem Abbruch feststellten (darunter auch ihre eigenen Studien). In diesen Studien wurden neben schwangeren Frauen, die einen Abbruch vor- nehmen ließen, als Vergleichsgruppe auch Frauen befragt, die entweder nicht schwanger waren oder die ihr Kind austrugen. Insgesamt lagen damit umfangreiche Daten von 877.181 Teilnehme- rinnen vor, von denen 163.831 einen Abbruch erlebten. Mit Hilfe von Modellrechnungen kommt Coleman zu dem Ergebnis, dass Frauen, die einen Abbruch vornehmen ließen, ein 81 Prozent erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen hätten; jedoch stünden weniger als 10 Prozent dieser Erkrankungen in direktem Zusammenhang mit dem Abbruch.

s.o.

Hierzu bleibt anzumerken: Auch ein “indirekter” Zusammenhang ist ein Zusammenhang und 81 Prozent als Ergebnis einer als “seriös” eingestuften Studie sind keine Kleinigkeit. Hinsichtlich der Langzeitfolgen bedeutet eine “Abtreibung” somit auch ein hohes gesundheitliches Risiko für die Frau, um deren Wohl es den Befürwortern doch angeblich geht.

Und weiter verweisen wir mal auf einen Artikel von quarks.de:

Kann das Ungeborene dann schon Schmerzen empfinden? 

Die britische Vereinigung Royal College of Obstetricians and Gynaecologists argumentiert hier, dass ein Schmerzempfinden des Ungeborenen bis zur 24. Schwangerschaftswoche eher unwahrscheinlich ist. Denn um Schmerzen wahrnehmen zu können, müssen die Nervensignale die Hirnrinde des Fötus erreichen.

Allerdings sind die Verbindungen der Nerven zur Hirnrinde und die Hirnrinde selber vor der 24. Woche noch gar nicht komplett ausgebildet. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch noch keine regelmäßigen Hirnströme beim Fötus festzustellen.

Und: Forschende sind der Überzeugung, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Fötus auch im Mutterleib niemals wirklich „wach“ ist, sondern eher in einem narkoseähnlichen Schlaf liegt.

https://www.quarks.de/gesellschaft/psychologie/abtreibung-welche-folgen-hat-ein-schwangerschaftsabbruch/

Mit solchen wissenschaftlich angehauchten Begründungen soll Müttern die Entscheidung leichter gemacht werden, ihr ungeborenes Kind töten zu lassen. Halten wir nochmals fest, bis zur 24. Woche spürt das Kind angeblich nichts – gleichzeitig aber schützt der Gesetzgeber ungeschlüpfte Küken ab dem sechsten Tag (!) der Befruchtung vor der Vernichtung, um das hoch umstrittene Kükenschreddern zu verbieten. Hier ein Bild dazu – nichts für schwache Nerven.

Mit dem Gesetz wird das Töten von männlichen Hühnerküken verboten. Weiterhin wird ein Verbot von Eingriffen an Hühnereiern ab dem siebten Bebrütungstag geregelt, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos herbeiführen oder zur Folge haben.

Sechstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (download)

Die Babyausstatter, Pampers und Co. sehen das natürlich ganz anders. Nie im Leben würden sie das Leben im Bauch einer “werdenden” Mutter als “Fetus” bezeichnen, wie es bei den Beratungsstellen gemacht wird. Der “Hebammensatz” an “Schwangere” lautet übrigens: “Du wirst nicht Mutter, du bist es bereits.”

Und hier mal ein Screenshot von “Profemina.de”, wo man einen “Test” hinsichtlich der Folgen einer Abtreibung machen kann.

https://www.profemina.org/de-de/abtreibung/koerperliche-folgen-und-risiken

Es ist eben doch kein Zellhaufen, der da “weggemacht” wird, berichten Frauen, die nach einer Abtreibung Probleme bekommen haben und denen ihre Entscheidung zu schaffen macht. So hat Frau M. heimlich vor der Familie abgetrieben, aber nie aufgehört, an das Kind im Mutterleib zu denken, zu überlegen, wie alt es inzwischen wäre und ob es nicht doch eine Chance gegeben hätte, das Kind zur Welt zu bringen. Ähnlich schildern auch Mütter ihre Gefühle, die eine oder mehrere Fehlgeburten hatten. Kaum eine tröstet sich damit, dass es ja nur ein Zellhaufen war, der nach ein paar Wochen “abgegangen” ist.

Können “Psychotherapien” in solchen Fällen helfen? Wenn ja, dann nur den betroffenen Frauen, das Kind bleibt tot. Anrecht auf ausnahmslosen Schutz bereits im Status eines Ungeborenen haben in Deutschland eben nur männliche Hühnerküken.

Während also den Küken wie gesagt, ab dem sechsten Tag der Befruchtung ein “Schmerzempfinden” zugeschrieben wird, spricht man bei ausgewachsenen Frauen nur von einem “möglichen Leidensempfinden”, solange das “Post Abortion Syndrom” nicht “bewiesen” ist.

“Post Abortion Syndrom” – mögliche psychische Folgeerscheinungen

  • Unbegründetes, unkontrolliertes Weinen
  • Allgemeine Angstzustände
  • Starke Stimmungsschwankungen, Unausgeglichenheit
  • Zeichen nervlicher Schwäche, z.B. Schweissausbrüche, Zittern, Erröten, Erblassen, Nervosität
  • Innere Unruhe und Anspannung, Überaktivität
  • Schwierigkeiten bei Konzentration und Gedächtnisleistungen
  • Depression
  • Scham-, Reue- und Schuldgefühle
  • Selbstmordgedanken
  • Gefühl der Verlassenheit und inneren Leere
  • Absterben des Gefühlslebens («Roboter feeling»)
  • Gefühl der Einsamkeit, Ausgrenzung und Isolation
  • Gefühl der emotionalen Gleichgültigkeit
  • Gefühl des Verdammtseins bzw. Beschmutztseins hinsichtlich der Beziehung zu einer höheren Macht oder zu den
  • Menschen
  • Störung des Selbstwertgefühls
  • Autoaggression (Nägelkauen, Zähneknirschen, Kratzen)
  • Medikamenten, Alkohol- und Drogenmissbrauch
  • Nicht angemessene Gefühlsreaktionen bei Geräuschen, die an die Absaugcurettage erinnern (z.B. Staubsaugergeräusche)
  • Zwanghaftes Wiedererleben der Abtreibung in der Erinnerung
  • Mehrfachabtreibungen (zwanghafte Wiederholung)
  • Nicht angemessene Gefühlsregungen beim Anblick einer Schwangeren bzw. eines Säuglings
  • Erhöhter gefühlsmässiger Widerstand bei frauenärztlichen Untersuchungen
  • Angst vor «Bestrafung» durch schwere Krankheit oder Unfälle der anderen eigenen Kinder (Niobe-Syndrom)
  • Partnerschafts- und Beziehungsstörungen
  • Hass und Ekelgefühle gegenüber Sexualität
  • Wut und Hass gegenüber dem Kindsvater, dem abtreibenden Arzt, Männern generell
  • Hilflosigkeit gegenüber den nachfolgenden Kindern mit einer erhöhten Tendenz zu Misshandlung
  • Gefühl des Verlustes der elterlichen Autorität gegenüber den anderen Kindern

Quelle: mamma.ch



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Ein Kommentar

  1. Die “Beratungsqualität” dürfte derjenigen bei einer “Impfung” nicht unähnlich sein, was de facto zu einer NICHT-Beratung führt, und zu einer NICHT rechtsgültigen Einwilligung in den Eingriff.

    Man sollte auch bedenken, dass sog. “Beratungsstellen” wie zB “Pro Familia” einen EUGENIK-Hintergrund im VORDERGRUND haben !

    In Anbetracht dessen kann sich jeder an 5 Fingern ausrechnen, worum es eigentlich geht.

Kommentare sind geschlossen.