In einer gewissen Epoche lautete eine Parole: “Du bist nichts, dein Volk ist alles.” Ähnlich urteilte nun das Bundesverfassungsgericht, drückte sich aber etwas gewählter dabei aus. Der Gesundheitsschutz vieler Menschen habe Vorrang, heißt es zu den Eilanträgen zweier Elternpaare. Die Eltern wollten erreichen, dass ihre Kinder bis zum endgültigen Entscheid über ihre Verfassungsbeschwerde auch ohne Impfschutz gegen Masern professionell betreut werden dürfen.
Quelle: Bundesverfassungsgericht