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BaWü: Entschädigung nur für Dreifach-Geimpfte

Baden-Württemberg: Es sind keine FakeNews, die derzeit in den sozialen Netzwerken für Unmut sorgen. Wie das “Sozialministerium” am Freitag mitteilen ließ, gelten ab dem 1. Oktober neue Regeln für “C19-Positiv-Getestete”, die in Isolation müssen. Anspruch auf Entschädigung für entgangenes Arbeitsentgelt haben sie nur, wenn sie dreifach “immunisiert” seien und dieses auch nachweisen können. Da das in der Regel nur durch “Impfung” möglich ist, werden Ungeimpfte abgestraft. Leistungen gibt es nur bei erwünschtem Verhalten.

Für Mitarbeitende, die sich Corona-bedingt in Isolation befinden, wird ein Verdienstausfall künftig nur noch dann erstattet, wenn sie drei Immunisierungsereignisse (Impfung oder Genesung) vorweisen können.

sozialministerium.baden-wuerttemberg.de

In verschiedenen Internet-Foren wird Arbeitnehmern geraten, die Bestimmungen kreativ zu umgehen. Man solle sich bei ersten Symptomen direkt krank schreiben lassen, um gar nicht erst in Quarantäne zu müssen. Für Arztbesuche sei nicht zwingend ein Test vorgeschrieben, auch würden viele Hausärzte den Mehraufwand ablehnen. In Zeiten grassierender Inflation kann jeder Euro wichtig sein, um offene Rechnungen zu begleichen. Das kommt der k****t*n Landesregierung wie gerufen, um die Untertanen noch mehr zu erpressen. China ist überall!



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Kommentare

  1. Wer immer noch nicht verstanden hat, dass die “Grünen” Faschisten sind, versteht es vielleicht jetzt.

    In ähnlich bösartiger Weise hatte sich bekanntlich ja auch der Tübinger Palmer zum Thema schon geäußert, der einfach mal kurzerhand “vollendete Tatsachen” schaffen wollte.

    10

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