Karneval: Vorsicht, Vermummungsverbot!

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Verhüllende Kostüme, Maskierungen am Steuer & übermäßiger Alkoholkonsum: Das ist beim Karneval 2019 zu vermeiden!

• Vorsicht, Vermummungsverbot! Auch wenn für den Karneval Ausnahmen gelten, müssen Sie Ihre Identität nach polizeilicher Aufforderung leicht nachweisen kön-nen.

• Zu schnell gefahren, aber kein Bußgeld dank Maske? Falsch! Wer beim Autofahren eine Maskierung trägt, riskiert bei einem Unfall deutlich höhere Geldstrafen.

• Achtung, Promillegrenzen beachten! Trotz vieler Ausnahmen bei Karnevalsfeiern kann die anschließende Autofahrt in alkoholisiertem Zustand zum Führerscheinverlust führen.

Berlin, 19. Februar 2019 – Helau und Alaaf! Bald ist es wieder so weit, und die Deutschen feiern ausgelassen in ihren buntesten Kostümierungen den Karneval. Am 28. Februar 2019 wird dieser mit der Weiberfastnacht eingeläutet und dauert offiziell etwa eine Woche bis zur Fastnacht am 5. März. Einige Karnevalstraditionen scheinen in dieser Zeit jegliche Vorschriften außer Kraft zu setzen, wie zum Beispiel das Vermummungsverbot, welches in Deutschland normalerweise bei öffentlichen Veranstaltungen oder hinterm Steuer gilt. Doch vor allem beim Autofahren können weiterhin strenge Sanktionen drohen, weshalb auch an den„tollen Tagen“ sowohl bei der Kostümierung als auch beim Alkoholkonsum besondere Vorsicht geboten ist.

Verhüllende Kostüme – Gilt ein Vermummungsverbot an Karneval?

Zu den beliebtesten Kostümen der Deutschen gehören immer noch die Klassiker Pirat und Batman. Aber auch Masken von Politikern, wie Donald Trump und Angela Merkel, sind in der Faschingszeit häufig zu sehen. Derlei Kostümierungen haben jedoch ein großes Problem gemeinsam: Sie verhüllen nahezu vollständig das Gesicht, obwohl in Deutschland grundsätzlich ein Vermummungsverbot bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel existiert.

Das Gesetz hierzu ist im Versammlungsgesetz (VersG) zu finden und soll die einwandfreie Identifikation von Personen ermöglichen.

Da der Karneval jedoch zu den hergebrachten Volksfesten im Sinne von § 17 VersG gilt, ist den zuständigen Behörden hier eine Ausnahme gestattet. Das bedeutet, dass auch bei öf- fentlichen Karnevalsumzügen vermummende Kostümierungen erlaubt sind. Erst bei Polizei- kontrollen ist die Maskierung zum Nachweis der Identität abzulegen.

Maskiert hinterm Steuer – Teure Bußgelder sind die Folge

Autofahrer haben stets dafür Sorge zu tragen, dass ihre Sicht sowie ihr Gehör im Straßenverkehr in keiner Weise beeinträchtigt werden. Wer sich dennoch maskiert hinters Steuer setzt und aufgrund der eingeschränkten Sicht, etwa durch eine Augenklappe, einen Unfall baut, muss mit einigen Konsequenzen rechnen. Mehrere Hundert Euro Bußgeld, ein bis zwei Punk- te in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot können die Folge sein – je nachdem, ob mit dem Unfall eine Sachbeschädigung oder sogar eine Gefährdung von Personen einhergeht.

Auch die Kfz-Versicherungen ziehen nach einer maskierten Autofahrt Konsequenzen. So haben sie das Recht, aufgrund von groben fahrlässigen Handelns die Kaskoleistungen bei einem Unfall zu verweigern. Außerdem kann ein Blitzerfoto eines vermummten Fahrers zum Beispiel zu einer Fahrtenbuchauflage führen.

Alkoholkonsum beim Karneval – Das Auto sollte stehen bleiben

Es ist kein Geheimnis, dass während der „tollen Tage“ ausgelassen gefeiert und dabei eine Menge Alkohol konsumiert wird. Aus diesem Grund sollte jedoch unbedingt das Auto stehen gelassen werden, denn Alkoholfahrten werden auch in der Faschingszeit teuer geahndet.
Bereits 0,5 Promille im Blut führen zu einem Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot für ein bis drei Monate. Ab 1,1 Promille wird die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe angesetzt.
Feierlustige und Kostümierte sollten daher unbedingt die öffentlichen Verkehrsmittel benut- zen, um von A nach B zu kommen und mögliche Verstöße und Bußgelder – sei es durch die Maskierung oder Alkohol am Steuer – zu vermeiden.

Welche weiteren Karnevalstraditionen Bußgelder nach sich ziehen können, wie zum Beispiel das Abschneiden der Krawatten im Rheinland, finden Interessierte unter bussgeldkatalog.org



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