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In Deutschland straffrei: Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome” (PAS) ist Kindesmissbrauch

Anlässlich des Internationalen Tages der Eltern-Kind-Entfremdung kritisiert der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) die Gleichgültigkeit und Ignoranz mit der diese Form des Kindesmissbrauchs verdrängt wird. „Schon seit Jahren weisen wir immer wieder beharrlich darauf hin, aber diesem schwerwiegenden Kindesmissbrauch wird keine Aufmerksamkeit geschenkt weder in der Politik noch bei Gerichten, ganz im Gegensatz zu anderen Ländern. Dabei ist das Phänomen umfassend bekannt und erforscht“, kritisiert der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer. Zufall oder nicht, heute geht für 10 Wochen ein „Kummerkasten“ ans Netz. Betroffene können sich an folgende Adresse wenden: forschung@kinderschutzverlaeufe.de und vertraulich über Ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt oder dem Familiengericht und anderen involvierten Experten berichten.  

Hintergrund

Eltern-Kind-Entfremdung ist seit mehr als 60 Jahren in der psychiatrischen Fachliteratur beschrieben, aber erst in den 1980er und 90er Jahren wurde ihr von sechs Forschern bzw. Forschergruppen unabhängig voneinander ein Name gegeben: Wallerstein & Kelly, Johnston & Roseby sprechen von “Pathologischer Ausrichtung” (“pathological alignment”) und von “Umgangsverweigerung” (“visitation refusal”); Clawar & Rivlin von “programmed and brainwashed children”; Kelly & Johnston von “Das entfremdete Kind” (“The alienated child”); Warshak von “pathologischer Entfremdung” (“pathological alienation”); Gardner, Kopetski und Kopetski, Rand & Rand von “Parental Alienation Syndrome” und Bernet von “Parental Alienation Disorder” bzw. “Parental Alienation”.

Andere gehen anders mit PAS um

Obwohl das “Parental Alienation Syndrome” (PAS) bereits in der Gesetzgebung verschiedener Länder (z. B. Italien) verankert ist und obwohl es in die Rechtsprechung zahlreicher Länder und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ausdrücklich Eingang gefunden hat, werden aus der Forschung und den Regelungen verschiedener Länder keine Konsequenzen gezogen. „Manche Juristen und Psychologen hier in Deutschland bezeichnen die entsprechende Forschung als unseriös, somit braucht man sich auch nicht damit auseinanderzusetzen“, kritisiert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.
Fakt ist, es gibt eine Vielzahl von dokumentierten PAS-Fällen in Form von Briefen, Fallbeschreibungen, Interviews und Follow-up-Interviews. Die Biographien veranschaulichen, Kinder, die PAS erlitten haben, leiden darunter bis ins Erwachsenenalter.

„Mittels PAS kann man/frau auch Alleinerziehend werden und bekommt alle Vorteile: Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss, Steuervorteile, liebevolle Behandlung in Politik und Medien. Es muss genauer hingeschaut werden, wie man/frau alleinerziehend wird“, fordert Linsler.  

Problem erkannt – Abhilfe geschaffen?

Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe zu reformieren. Bei der Reform sollen Betroffene miteinbezogen werden. Dafür wurde eine „unabhängige wissenschaftliche Anlaufstelle“ beim Institut für Kinder- und Jugendhilfe in Mainz eingerichtet. Sie hat heute ihre Arbeit aufgenommen. Dann haben Betroffene – Kinder, Jugendliche und Eltern – bis zum 30. Juni 2019 die Möglichkeit ihre Sorgen, Probleme, Erfahrungen mit Jugendamt, Familiengerichten, Sachverständigen, Anwälten und Beiständen darzulegen. „Für uns ist die Einbeziehung von Betroffenen bei Reformprozessen ein zentrales Anliegen. Wir werden unsere Mitglieder auffordern sich rege zu beteiligen. Es ist darauf zu achten, dass die Anlaufstelle wirklich unabhängig ist und zur Dauereinrichtung wird. Es ist darauf zu achten, dass Kinder von Elternteilen für Berichte nicht instrumentalisiert werden“, fordert der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer fest.

Der ISUV möchte, dass aus der kurzfristig terminierten Anlaufstelle eine zentrale unabhängige kontinuierlich arbeitende Ombudsstelle wird. Dort können Betroffene ihre Erfahrungen mit Familiengerichten, Jugendämtern, Gutachtern und Beiständen dauerhaft darlegen, sich aussprechen, sich beschweren. Die Ombudsstelle sollte die Berichte der Betroffenen auswerten und in einen Jahresbericht“ dem Bundestag und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. „Statt ständig neue kostspielige Studien und Befragungen in Auftrag zu geben, deren Fragen im Elfenbeinturm der Wissenschaft gedrechselt wurden, deren Output entsprechend nur bedingt aussagekräftig und realitätstauglich ist, könnte der Jahresbericht der Ombudsstelle Fakten und Trends aufzeigen, die das Leben geschrieben hat“, meint ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Betroffene wenden sich an folgende Adresse:
Kinderschutzverläufe
Postfach 2511
55015 Mainz
Telefon: 06131 2492274
Mo/Fr: 09:00 – 11:00 Uhr
Di/Mi/Do: 16:00 – 18:00 Uhr
E-Mail: 
forschung@kinderschutzverlaeufe.de
Homepage: 
www.kinderschutzverlaeufe.de 

Die Anlaufstelle soll keine Dauereinrichtung sein, Eingaben werden nur bis zum 30.6. berücksichtigt. 

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.



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