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Ausgangssperren rechtswidrig!

Am 20.3.2020 hat die Bayerische Staatsregierung sog. “Ausgangsbeschränkungen” zur Bekämpfung des sog. Corona-Virus verfügt und dabei einen Paragraphen aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage angegeben. Dort ist aber nicht davon die Rede, dass man pauschal ganze Bevölkerungskreise isolieren oder unter Quarantäne stellen könnte, sondern dort geht es nur um bestimmte, nachweislich erkrankte oder einer Erkrankung konkret verdächtige PERSONEN, also Individuen. Außerdem ist dort von dem Corona-Virus oder der Influenza nicht die Rede. Mit anderen Worten fehlt den Maßnahmen komplett die Rechtsgrundlage; daher sind sie rechts-, verfassungswidrig und nichtig. Jeder Polizeibeamte, der das “überwacht”, begeht einen Rechtsbruch. Von der Staatsregierung ganz zu schweigen. Wo sind eigentlich die mutigen Anwälte, die sich letzthin so stark engagiert haben, zum Beispiel gegen, GEZ, YouTube, Facebook u.a.?



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