Die Bundesregierung plant ab 2020 den anonymen Ankauf von physischem Gold einzuschränken. Bisher lag die Obergrenze bei 10.000 Euro, künftig sollen Edelmetallhändler bereits ab einer Höhe von 2000 Euro die Identität des Kunden überprüfen und eine Risikoanalyse durchführen. Das Finanzministerium hat dazu einen Entwurf vorgelegt und begründet die Maßnahme mit der Bekämpfung von “Geldwäsche”.
Ist das wirklich alles?
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