Viersen: Gegen tatverdächtige Erzieherin wurde nicht bereits im Vorfeld wegen Übergriffen ermittelt

Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens gilt eine Erzieherin der Kita als tatverdächtig. Gegen die Frau wurde Haftbefehl erlassen. Am 21. April war das Mädchen wegen Atemstillstand in ein Krankenhaus eingeliefert worden und dort einige Tage später verstorben. Wie das Mädchen zu Tode gekommen ist, ließen die Ermittler unklar und sprachen lediglich von Fremdeinwirkung, für die die 25-jährige Erzieherin verantwortlich gemacht wird.

Die Staatsanwaltschaft dementiert jedoch, dass gegen die Verdächtige bereits im Vorfeld wegen Übergriffen ermittelt worden war. Mehrere Medien, u.a. die BILD hatten davon berichtet.

Pressemeldung

Derzeit kursierende Pressemeldungen geben Anlass zu folgender Klarstellung:

Es ist unzutreffend, dass gegen die Beschuldigte schon zu einem früheren Zeitpunkt wegen Übergriffen auf Kinder in Kindertagesstätten ermittelt worden sei. Weder der Polizei noch der Staatsanwaltschaft lagen vor der hier in Rede stehenden Tat diesbezügliche Hinweise vor. Derartige Falschbehauptungen und weitergehende Spekulationen sind dem Erfolg der Ermittlungen nicht dienlich und vergrößern das Leid der Angehörigen und Betroffenen.

Polizei und Staatsanwaltschaft Mönchengladbach appellieren im Sinne der Ermittlungen und des Opferschutzes eindringlich, die Berichterstattung nur auf zuverlässige Informationen zu stützen. Die Ermittlungen werden mit Hochdruck geführt. Weitere Informationen werden in Kürze im Rahmen einer Pressekonferenz erteilt, sobald die Ermittlungen dadurch nicht mehr gefährdet werden.



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