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Passau verhängt strenge Ausgangssperre

Angeblich ist die bayrische Stadt urplötzlich zum “Corona-Hotspot” mutiert. Darum haben die Stadtoberen eine strenge Ausgangssperre erlassen. Nur noch aus “triftigen” Gründen dürfen Bürger ihre Wohnungen verlassen. Die Polizei soll die Einhaltung der Regeln kontrollieren.

Triftige Gründe sind laut der Allgemeinverfügung:

  • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  • die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe,
  • das Einkaufen, einschließlich des Bedarfs für Weihnachten, sowie die Inanspruchnahme der nach der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) erlaubten Dienstleistungen,
  • der Besuch des Ehegatten, des Lebenspartners, des nichtehelichen Lebenspartners, von Verwandten in gerader Linie, von Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, oder die Erledigung von Besorgungen für diese,
  • die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie die Teilnahme an Beerdigungen,
  • die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Sinne des § 6 der 8. BayIfSMV,
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung,
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Weitere Einschränkungen

  • Versammlungen dürfen nur noch maximal 60 Minuten dauern und werden auf 10 Teilnehmer beschränkt. Es gilt Maskenpflicht.
  • Gottesdienste dürfen nur mit Maske besucht werden.
  • Besuche in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, IntensivpflegeWGs, Altenheime und Seniorenresidenzen nur mit FFP2-Maske und “Corona-Schnelltest”. Mitarbeiter solcher Einrichtungen müssen sich wöchentlich testen lassen.
  • Maskenpflicht und Alkoholverbot in der Innenstadt

Vorerst gilt die Verfügung bis zum 4. Dezember.



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