Mit Verzögerung hat Billy dieser Brief vom Landgericht Darmstadt in der Sache 10O384/20 erreicht: Erstmals wird darin bestätigt, dass – anders als von Fachanwälten favorisiert – der Streitwert um gelöschte YouTube-Videos eben nicht bei 10- bis 40-Tausend Euro liegen muss, sondern 5.000 Euro ausreichend seien.
Das bedeutet:
- Zum einen ein deutlich geringeres Kostenrisiko für jene, die die Meinungsfreiheit und ihr geistiges Eigentum verteidigen wollen …
- und es bietet sogar die Möglichkeit, dies nun doch OHNE Anwalt vor dem Amtsgericht tun zu können.
Wer sich gegen Youtube wehren möchte, der kann das Schreiben hier gerne downloaden!